Publizitätsbestimmungen NEU

Hier geht's zum Merkblatt Informations- und Publizitätsbestimmungen LE 14-20
(Stand: 01.10.2018)

Inhaltsübersicht:
1. Verpflichtungen der Förderungswerber/-innen (Begünstigten)

2. Maßnahmen zur Information und Publizität
    - Printmedien
    - Internet
    - audiovisuelle Medien
    - Audio-Medien
    - Informationsveranstaltungen
    - Erläuterungstafel
    - Hinweisschild
    - Poster (optional)
    - Informationstafel mit Projektbeschreibung (optional)

3. Technische Merkmale der Informations- und Publizitätsmaßnahme bei Förderungen
     aus dem Programm LE 14-20
    - Hinweis auf die Beteiligung der Fördergebenden Stellen (verpflichtend)
    - EU-Logo inkl. Erläuterung der Rolle der Europäischen Union (verpflichtend)
    - Leader-Logo (verpflichtend)
    - Logo LE 14-20 (verpflichtend)
    - Logos weiterer an der Förderung beteiligter Stellen (verpflichtend)
    - Vorgehensweise bei Platzmangel (verpflichtend)
    - Logos Begünstigte und bewilligende Stellen (opional)

4. Mustervorlagen

5. Zuständige Stelle

  

Infoblatt - Publizitätsmaßnahmen

Publizitätsmaßnahmen - Kennzeichnung von Leader-Projekten
Stand: Dezember 2018

Printmedien, wie Broschüren, Inserate, Plakate und Internetseiten sind auf der Titelseite bzw. Hauptseite mit einem gut sichtbaren Förderhinweis (Logoleiste) zu versehen. Ebenso haben audiovisuelle Medien (Filme, Fernsehspots, etc.) und Audio-Medien (Radiospots, etc.) sowie Informationsveranstaltungen (Konferenzen, Tagungen, Seminare, Schulungen, Messe, etc.) auf die finanzielle Unterstützung hinweisen. Dies gilt auch für Veranstaltungsunterlagen wie z.B. Präsentationsfolien.
Anwendungshinweisefinden Sie hier!

Hier geht's zum Download des Infoblattes!



 

Regionale Publizitätsverpflichtungen

Regionale Publizitätsverpflichtungen für
Förderwerber/-innen
betreffend

- Logos
- Presseaussendungen und Pressekonferenzen

Hier geht's zum Download des Infoblattes!

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