Regionale Publizitätsverpflichtungen

Regionale Publizitätsverpflichtungen für
Förderwerber*innen
betreffend:

- Logos für Drucksorten
- Presseaussendungen
- Pressekonferenzen
- Öffentlichkeitsarbeit
- Events

Hier geht's zum Download des Infoblattes!









Infoblatt - Publizitätsmaßnahmen

Publizitätsmaßnahmen - Kennzeichnung von Leader-Projekten
Stand: Dezember 2018

Printmedien, wie Broschüren, Inserate, Plakate und Internetseiten sind auf der Titelseite bzw. Hauptseite mit einem gut sichtbaren Förderhinweis (Logoleiste) zu versehen. Ebenso haben audiovisuelle Medien (Filme, Fernsehspots, etc.) und Audio-Medien (Radiospots, etc.) sowie Informationsveranstaltungen (Konferenzen, Tagungen, Seminare, Schulungen, Messe, etc.) auf die finanzielle Unterstützung hinweisen. Dies gilt auch für Veranstaltungsunterlagen wie z.B. Präsentationsfolien.
Anwendungshinweisefinden Sie hier!

Hier geht's zum Download des Infoblattes!



 

Publizitätsbestimmungen NEU

Hier geht's zum Merkblatt Informations- und Publizitätsbestimmungen LE 14-20
(Stand: 01.10.2018)

Inhaltsübersicht:
1. Verpflichtungen der Förderungswerber/-innen (Begünstigten)

2. Maßnahmen zur Information und Publizität
    - Printmedien
    - Internet
    - audiovisuelle Medien
    - Audio-Medien
    - Informationsveranstaltungen
    - Erläuterungstafel
    - Hinweisschild
    - Poster (optional)
    - Informationstafel mit Projektbeschreibung (optional)

3. Technische Merkmale der Informations- und Publizitätsmaßnahme bei Förderungen
     aus dem Programm LE 14-20
    - Hinweis auf die Beteiligung der Fördergebenden Stellen (verpflichtend)
    - EU-Logo inkl. Erläuterung der Rolle der Europäischen Union (verpflichtend)
    - Leader-Logo (verpflichtend)
    - Logo LE 14-20 (verpflichtend)
    - Logos weiterer an der Förderung beteiligter Stellen (verpflichtend)
    - Vorgehensweise bei Platzmangel (verpflichtend)
    - Logos Begünstigte und bewilligende Stellen (opional)

4. Mustervorlagen

5. Zuständige Stelle

  

Folge uns
auf Facebook

Plattform
We Locally







Neues Wohnen
in Gemeinschaft

 


dahoam
im Mühlviertel

 



Barrierefrei durchs
Kernland

 



Kernlandbauern

 




Unternehmenskompetenz
im Mühlviertler Kernland

 

 

© Regionalverein Mühlviertler Kernland, 4240 Freistadt, Tel. 0 79 42 / 75 111,                                                             Datenschutz  l  Impressum  l  Anfahrt  l  CMS Login